Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma Torsten Reckleben e.K. (Stand: 05/2020)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Torsten Reckleben e.K., Habichtshofring 22, 22175 Hamburg („Torsten Reckleben e.K.“) erbringt seine Lieferungen und Leistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), soweit nicht einzelvertraglich etwas Abweichendes geregelt ist. Soweit im Folgenden von Leistung bzw. Leistungen gesprochen wird, werden darunter alle Lieferungen und Leistungen gleich welcher Art durch Torsten Reckleben e.K. an den Kunden verstanden.
(2) Torsten Reckleben e.K. erbringt keine Leistungen gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB. Die AGB gelten im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Leistungen auch für alle vorvertraglichen Schuldverhältnisse sowie für alle künftigen Verträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Für einen künftigen Vertrag gilt nicht die vorliegende, sondern eine neuere Fassung der AGB, wenn Torsten Reckleben e.K. den Kunden vor oder spätestens bei Vertragsschluss über das Vorliegen der neueren Fassung und darüber informiert hat, wie der Kunde auf einfache Art vom Inhalt Kenntnis nehmen kann.
(3) Für den Fall, dass der Kunde die AGB nicht gelten lassen will, hat er dies Torsten Reckleben e.K. vor oder bei Vertragsschluss schriftlich anzuzeigen. Abweichenden (Einkaufs-) Bedingungen des Kunden oder Dritter wird widersprochen. Daher finden die Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter auch dann keine Anwendung, wenn Torsten Reckleben e.K. ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht oder wenn Torsten Reckleben e.K. auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist.
(4) Zwischen den Parteien kommt auch im Falle wiederholter Belieferung kein Vertragshändlervertrag oder sonstiger Vertriebsvertrag zustande. Ebenso sind weder eine Exklusivität noch ein Gebietsschutz vereinbart. Derartige Abreden bedürfen zwingend der schriftlichen Form; dies gilt ebenso für eine Vereinbarung über den Verzicht auf die schriftliche Form. Die Anwendung, auch die analoge Anwendung, von Handelsvertreterrecht ist ausgeschlossen.
§ 2 Difinitionen
Im Sinne dieser AGB ist oder sind
-
- außenwirtschaftlichen Einschränkungen Verbote und Beschränkungen durch das auf den konkreten Einzelvertrag und dessen Erfüllung anwendbare Außenwirtschaftsrecht (insbesondere Exportkontrolle und/oder Zollbestimmungen ein-schließlich Embargos und Bereitstellungsverboten), insbesondere nach dem Außenwirtschaftsrecht der Bundesrepublik Deutschland oder des Landes, in dem der Kunde seinen Sitz hat oder in welches oder durch welches die bestimmungsgemäße Lieferung erfolgt;
- Bestellung ein verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrags;
- Einzelvertrag der im Einzelfall im Geltungsbereich dieser AGB geschlossene Vertrag; bei Bestellungen im Onlineshop von Torsten Reckleben e.K. ergibt sich der nähere Inhalt des Einzelvertrags insbesondere aus der vom Kunden getroffenen Auswahl während des Bestellvorgangs.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Ein Einzelvertrag und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt durch eine Auftragsbestätigung von Torsten Reckleben e.K., durch schlüssiges Handeln, insbesondere wenn Torsten Reckleben e.K. nach der Bestellung mit der vertragsgemäßen Leistungserbringung beginnt, oder dadurch zustande, dass der Kunde ein verbindliches Angebot von Torsten Reckleben e.K. annimmt. Die Produkt- und Leistungsbeschreibungen von Torsten Reckleben e.K. stellen noch kein verbindliches Angebot dar.Der Kunde hält sich an Bestellungen 14 Tage gebunden.
(2) Bestellt der Kunde über den Onlineshop von Torsten Reckleben e.K., gilt zusätzlich zu Absatz 1 das Folgende: Nach Anlegen eines Kundenkontos, Öffnen des bereits bestehenden Kundenkontos oder, sofern ein solches nicht angelegt wird, der Eingabe der persönlichen Daten des Kunden und Füllen des Warenkorbs, erscheint vor Abschluss des Bestellvorgangs eine Übersichtsseite.Dort kann der Kunde die Richtigkeit seiner Angaben prüfen und fehlerhafte Angaben korrigieren.Der Kunde kann den Bestellvorgang jederzeit durch Betätigung des „Zurück“- bzw. eines vergleichbaren Buttons sowie durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Nach Prüfung der Richtigkeit seiner Angaben auf der Übersichtsseite gibt der Kunde durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“im abschließenden Schritt des Bestellvorgangs eine Bestellung ab. Nach erfolgreichem Bestelleingang erhält der Kunde eine E-Mail, in welcher der Eingang der Bestellung bestätigt wird und alle notwendigen Informationen zur Bestellung mitgeteilt werden. Diese Bestätigungsmail stellt nur dann eine verbindliche Annahme der Bestellung dar, wenn dies ausdrücklich durch Torsten Reckleben e.K. erklärt wird. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich Deutsch als Sprache zur Verfügung.Die Informationen zum Einzelvertrag werden dem Kunden per E-Mail zugesendet und stehen ihm im Falle der Bestellung über ein Kundenkonto bis zu deren Löschung zur Verfügung.
(3) Soweit im Onlineshop die Einrichtung von Unterkonten möglich ist, über die einzelne Mitarbeiter oder sonstige Vertreter des Kunden Bestellungen auslösen können, stellt der Kunde sicher, dass die jeweilige Person über die ausreichenden Befugnisse zum Abschluss von Rechtsgeschäften verfügt und geschäftsfähig ist.Die Einrichtung des Unterkontos gilt als Kundgebung der Bevollmächtigung im Sinne von § 171 BGB. Soll der jeweiligen Person die Vertretungsmacht wieder entzogen werden, so wird der Kunde das Unterkonto unverzüglich sperren oder löschen. Die Vollmacht kann nur durch Sperrung oder Löschung des Unterkontos widerrufen werden. Eine sonstige Erklärung des Widerrufs (z.B. per E-Mail) an Torsten Reckleben e.K. führt hingegen nicht zum Fortfall der Vertretungsmacht.
§ 4 Inhalt der Leistungen von Torsten Reckleben e.K.
(1) Der konkrete Inhalt der von Torsten Reckleben e.K. geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem Einzelvertrag nebst gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und -ergänzungen.
(2) Torsten Reckleben e.K. ist zu geringfügigen Abweichungen von der vereinbarten Leistungserbringung berechtigt, soweit diese die Qualität der Leistung nicht beeinträchtigen und für den Kunden zumutbar sind. Insbesondere ist Torsten Reckleben e.K. zu Mehr- oder Minderlieferungen in handelsüblichem Umfang berechtigt; die Parteien können sich im Einzelvertrag über die Größe handelsüblicher Toleranzen verständigen.
(3) Produktbeschreibungen, Darstellungen, Testprogramme usw. sind Leistungsbeschreibungen und stellen keine Garantie von Beschaffenheiten dar. Die Garantie bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie kann wirksam nur durch einen Geschäftsführer oder Prokuristen von Torsten Reckleben e.K. erklärt werden. Sonstige Mitarbeiter von Torsten Reckleben e.K. sind zur Erklärung von Garantien nicht befugt.
(4) Solange Leistungen von Torsten Reckleben e.K. für den Kunden kostenfrei sind, sind die Leistungen von Torsten Reckleben e.K. rein freiwillig und der Kunde hat keinen Anspruch gegen Torsten Reckleben e.K. auf Fortführung der Leistungen. Torsten Reckleben e.K. behält sich vor, die kostenfreien Leistungen jederzeit ohne Vorankündigung einzustellen.
(5) Torsten Reckleben e.K. darf seine Leistungen auch durch Dritte erbringen.
§ 5 Preise, Nebenkosten
(1) Die Preise ergeben sich aus dem Einzelvertrag nebst gegebenenfalls vereinbarter Vertragsänderungen und -ergänzungen. Für den Fall des Fehlens eines Einzelvertrags ergeben sich die Preise aus der im Zeitpunkt der Vereinbarung der jeweiligen Leistungserbringung geltenden aktuellen Preisliste, die jederzeit bei Torsten Reckleben e.K. angefordert werden kann.
(2) Erfolgt die Lieferung vertragsgemäß mehr als vier Monate nach Vertragsschluss, so gelten vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall die allgemeinen Preise laut Preisliste von Torsten Reckleben e.K. am Tage der Lieferung jeweils abzüglich eines gegebenenfalls vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts, jedoch nicht mehr als fünf Prozent über dem ursprünglich vereinbarten Preis.
(3) Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich der Kosten der Versicherung, der Verpackung und des Versands, der im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr gegebenenfalls anfallenden Steuern, Abgaben und Zölle, der Nebenkosten des Geldverkehrs sowie der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(4) Kosten, die durch nachträgliche, vom Kunden veranlasste Änderungen des Leistungsinhalts bedingt sind, werden gesondert berechnet.
§ 6 Zahlung und Verzug
(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von Torsten Reckleben e.K. unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Zugang der Rechnung und ohne Abzug zu zahlen. Im Falle einer zulässigen Teillieferung kann diese sofort fakturiert werden. Die Rechnungsstellung erfolgt auf elektronischem Weg.
(2) Soweit Zahlung im Voraus vereinbart ist, erfolgt die Leistung durch Torsten Reckleben e.K. erst nach Zahlungseingang.
(3) Zahlt der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5% p.a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt vorbehalten.
(4) Gerät der Kunde in Verzug, so werden ihm von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzögerungsschadens bleibt Torsten Reckleben e.K. vorbehalten. Sonstige Rechte von Torsten Reckleben e.K. bleiben unberührt; dies gilt insbesondere auch für die Leistungsverweigerungsrechte von Torsten Reckleben e.K. aus §§ 273 und 320 BGB sowie das Recht von Torsten Reckleben e.K. zur Kündigung aus wichtigem Grund.
(5) Torsten Reckleben e.K. ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Torsten Reckleben e.K. berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
(6) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Torsten Reckleben e.K. über den Betrag verfügen kann.
(7) Wenn Torsten Reckleben e.K. Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden objektiv in Frage stellen, insbesondere der Kunde die Zahlungen einstellt oder eine Lastschrift in Ermangelung ausreichender Deckung zurückgegeben wird, ist Torsten Reckleben e.K. berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Torsten Reckleben e.K. ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
§ 7 Lieferung, Gefahrübergang, Kostentragung, Teillieferung
(1) Alle Lieferungen erfolgen mangels einer anderen Vereinbarung im Einzelvertrag auf Gefahr und Kosten des Kunden. Nähere Details zur Lieferung, z.B. die Bestimmung des Lieferorts und die Vereinbarung von INCOTERMS, sollen im Einzelvertrag geregelt werden. Soweit die Einzelheiten der Lieferung im Einzelvertrag nicht geregelt sind, ist Torsten Reckleben e.K. berechtigt, die Art der Versendung, insbesondere Transportunternehmen, Verpackung und Versandweg, selbst zu bestimmen. Der Versand erfolgt grundsätzlich nur innerhalb der Europäischen Union. Erfolgt im Einzelfall der Versand in ein Land außerhalb der Europäischen Union, so ist der Kunde für eine ordnungsgemäße Einfuhrverzollung verantwortlich und trägt deren Kosten und alle sonstigen mit der Einfuhr verbundenen Kosten.
(2) Torsten Reckleben e.K. ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Leistungen sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn, Torsten Reckleben e.K. erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit. Die gesetzlichen Rechte des Kunden in Bezug auf die rechtzeitige Belieferung werden dadurch nicht berührt.
§ 8 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
(1) Liefer- und Leistungstermine oder -fristen können als verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden. Sollen sie verbindlich sein, so bedürfen sie zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der für die zu erbringenden Leistungen vorgesehene Zeitplan kann im Einzelvertrag geregelt werden. Sofern ein Versand vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
(2) Für eine Unmöglichkeit der Leistung oder Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder sonstiger zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbarer Ereignisse – hierzu gehören insbesondere Betriebsstörungen jeglicher Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Verzögerungen bei der Erteilung von Genehmigungen, Bestätigungen oder ähnlicher Anforderungen insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Außenwirtschaftsrecht, behördliche Anordnungen oder ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten, auch wenn sie bei Lieferanten von Torsten Reckleben e.K. oder deren Unterlieferanten eintreten, Probleme mit Produkten Dritter –, welche Torsten Reckleben e.K. nicht zu vertreten hat, haftet Torsten Reckleben e.K. nicht. Torsten Reckleben e.K. wird den Kunden unverzüglich über solche Umstände informieren.
(3) Soweit von Torsten Reckleben e.K. nicht zu vertretende Ereignisse im Sinne von Absatz 2 Torsten Reckleben e.K. die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung und das Hindernis nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Torsten Reckleben e.K. berechtigt, sich von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung zu lösen; eine für den nicht erfüllten Teil bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird Torsten Reckleben e.K. unverzüglich erstatten. Führen solche Ereignisse zu Hindernissen von vorübergehender Dauer, verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Torsten Reckleben e.K. wird dem Kunden die voraussichtlichen neuen Termine bzw. Fristen unverzüglich mitteilen. Wenn die Behinderung länger als zwei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung zur Beendigung des jeweiligen Einzelvertrags hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils berechtigt. Weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt. Ebenso bleiben die zugunsten von Torsten Reckleben e.K. bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Ausschluss der Leistungspflicht nach § 275 BGB unberührt.
(4) Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend, wenn der Kunde vertragswidrig eine Mitwirkungsleistung nicht erbringt, z.B. eine Information nicht gibt, eine Beistellung nicht liefert oder Mitarbeiter nicht zur Verfügung stellt, oder der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet. Ein Recht des Kunden zum Rücktritt bzw. zur Kündigung ist in diesen Fällen jedoch ausgeschlossen.
(5) Vereinbaren die Parteien nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
§ 9 Mahnung und Nachfristsetzung durch den Kunden
(1) Die Beendigung des weiteren Leistungsaustausches infolge Leistungsstörungen (z.B. bei Rücktritt, Kündigung aus wichtigem Grund oder Schadensersatz statt der Leistung) sowie die Minderung der vereinbarten Vergütung durch den Kunden müssen unbeschadet der weiteren rechtlichen Voraussetzungen stets unter Benennung des Grundes und mit Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Beseitigung angedroht werden. Erst nach fruchtlosem Fristablauf kann die Beendigung bzw. Minderung wirksam werden. In den Fällen des § 323 Abs. 2 BGB kann die Fristsetzung entfallen.
(2) Alle Erklärungen des Kunden in diesem Zusammenhang, insbesondere Mahnungen und Nachfristsetzungen, bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine vom Kunden gesetzte Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.
§ 10 Exportkontrolle und Embargos
(1) Die Waren dienen ausschließlich den im Einzelvertrag festgelegten Zwecken.Der Kunde gewährleistet, dass die Waren weder durch den Kunden noch seine Endkunden in Verbindung mit einer der folgenden Technologien verwendet werden: Rüstungstechnologie, Waffen, Raketen, die Waffen tragen können, und/oder Nukleartechnologie.
(2) Der Kunde wird die angestrebte Lieferung zum frühestmöglichen Zeitpunkt, soweit möglich und zumutbar bereits vor der Bestellung, auf alle in Betracht kommenden außenwirtschaftlichen Einschränkungen hin prüfen und Torsten Reckleben e.K. unverzüglich informieren, sollten sich Anhaltspunkte für mögliche außenwirtschaftliche Einschränkungen ergeben.Die näheren Einzelheiten sollen im Einzelvertrag geregelt werden.
(3) Torsten Reckleben e.K. kann die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Einzelvertrag verweigern, soweit die Erfüllung durch außenwirtschaftliche Einschränkungen verboten oder beeinträchtigt ist. Torsten Reckleben e.K. wird den Kunden unverzüglich über solche Umstände informieren.
(4) Verweigert Torsten Reckleben e.K. die Leistung aufgrund eines Bereitstellungsverbots und der Kunde bestreitet das Vorliegen eines Bereitstellungsverbots, wird der Kunde, soweit möglich und zumutbar, bei der zuständigen Behörde eine schriftliche Bestätigung beantragen, wonach Torsten Reckleben e.K. mit der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Einzelvertrag nicht gegen das durch die Behörde angewandte Außenwirtschaftsrecht verstößt. Wird eine solche Bestätigung innerhalb angemessener Frist nicht beigebracht, werden die Parteien vom Vorliegen eines Bereitstellungsverbots ausgehen. Ebenso werden die Parteien vom Vorliegen eines Bereitstellungsverbots ausgehen, wenn die Beantragung der Bestätigung bei der zuständigen Behörde unmöglich oder unzumutbar ist und objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Verletzung eines Bereitstellungsverbots möglich ist.
(5) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden aufgrund der vorgenannten außenwirtschaftlichen Einschränkungen sind ausgeschlossen, soweit die außenwirtschaftliche Einschränkung nicht von Torsten Reckleben e.K. selbst zu vertreten ist (z.B. weil Torsten Reckleben e.K. aufgrund eines früheren exportkontrollrechtswidrigen Verhaltens von den Exportkontrollbehörden nicht mehr als zuverlässig eingestuft wird) oder Torsten Reckleben e.K. den Kunden arglistig über das Bestehen der außenwirtschaftlichen Einschränkung getäuscht hat.Für eine bloß fahrlässige Unkenntnis einer außenwirtschaftlichen Einschränkung haftet Torsten Reckleben e.K. nicht. Für den Umfang und die Höhe der Haftung auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen einer von Torsten Reckleben e.K. zu vertretenden außenwirtschaftlichen Einschränkung gilt § 16 („Haftung von Torsten Reckleben e.K.“).
(6) Unbeschadet weiterer gesetzlicher oder vertraglicher Informationspflichten wird der Kunde Torsten Reckleben e.K. unverzüglich über sämtliche Umstände informieren und sämtliche Dokumente beibringen, welche nach dem Außenwirtschaftsrecht des Lands, in dem der Kunde seinen Sitz hat oder in welches oder durch welches die bestimmungsgemäße Lieferung erfolgt, für eine reibungslose Erfüllung der Verpflichtungen von Torsten Reckleben e.K. erforderlich oder zweckmäßig sind. Hierzu gehören insbesondere auch Angaben zum Endkunden, dem Bestimmungsland und dem beabsichtigten Verwendungszweck der Waren.
§ 11 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die fälligen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unstreitig oder entscheidungsreif sind. Der Kunde ist jedoch ohne die weiteren Voraussetzungen aus Satz 1
a) zur Aufrechnung auch dann berechtigt, wenn er mit einem Anspruch gegen eine Forderung von Torsten Reckleben e.K. aufrechnen will, welche zu dem Anspruch des Kunden in einem Gegenseitigkeitsverhältnis steht (z.B. Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung oder Verzuges gegen den Anspruch auf Zahlung der geschuldeten Vergütung),
b) zur Zurückbehaltung auch dann berechtigt, wenn das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht wird.
(2) Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde, seine Ansprüche gegen Torsten Reckleben e.K. nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Torsten Reckleben e.K. an Dritte abtreten.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus einem auf diese Geschäftsbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis), die Torsten Reckleben e.K. gleich aus welchem Rechtsgrund gegen den Kunden zustehen, werden Torsten Reckleben e.K. die folgenden Sicherheiten gewährt.
(2) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von Torsten Reckleben e.K.. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt. Soweit im Folgenden auf den Wert der Ware oder einer Sache abgestellt wird, so ist damit der Rechnungswert, im Falle des Fehlens einer Rechnung der Listenpreis und wiederum im Falle des Fehlens eines Listenpreises der objektive Wert gemeint.
(3) Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns für Torsten Reckleben e.K.. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß zu versichern und Torsten Reckleben e.K. auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz 11) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten sowie mit anderen Sachen zu verbinden und zu vermischen (im Folgenden zusammen auch „Verarbeitung“ bzw. „verarbeiten“ genannt) und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
(5) Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von Torsten Reckleben e.K. als Hersteller erfolgt und Torsten Reckleben e.K. unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb zugunsten Torsten Reckleben e.K. eintreten sollte und es sich bei der neu geschaffenen Sache um eine bewegliche Sache handelt, überträgt der Kunden bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder in dem in Satz 1 genannten Verhältnis Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an Torsten Reckleben e.K..
(6) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von Torsten Reckleben e.K. an der Vorbehaltsware jedoch nur anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an Torsten Reckleben e.K. ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung.
(7) Verarbeitet der Kunde die Vorbehaltsware im Auftrag seines Abnehmers („Endkunde“), so tritt er bereits jetzt seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Lieferung und Verarbeitung zusteht, sicherungshalber – jedoch nur anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil von Torsten Reckleben e.K. – an Torsten Reckleben e.K. ab. Bei Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück bestimmt sich die Höhe der abgetretenen Forderung anteilig nach dem Verhältnis des Wertes der von Torsten Reckleben e.K. gelieferten Vorbehaltsware zu den übrigen verbundenen beweglichen Sachen.
(8) Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der nach Absatz 6 und 7 abgetretenen Forderungen befugt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an Torsten Reckleben e.K. weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist Torsten Reckleben e.K. berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Torsten Reckleben e.K. ist darüber hinaus berechtigt, nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist zur Zahlung und deren fruchtlosen Ablauf die Sicherungsabtretung offen zu legen, die abgetretenen Forderungen zu verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber den Endkunden zu verlangen. Im Falle des Vorliegens eines wichtigen Grundes nach Satz 3 bzw. eines fruchtlosen Fristablaufs nach Satz 4 hat der Kunde Torsten Reckleben e.K. die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Endkunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
(9) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von Torsten Reckleben e.K. hinweisen und Torsten Reckleben e.K. hierüber informieren, um Torsten Reckleben e.K. die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, Torsten Reckleben e.K. die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde gegenüber Torsten Reckleben e.K..
(10) Torsten Reckleben e.K. wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt bei Torsten Reckleben e.K..
(11) Bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises oder Nichterfüllung einer sonstigen fälligen Forderung aus der Geschäftsbeziehung ist Torsten Reckleben e.K. berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Vorbehaltsware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen (Verwertungsfall). Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; Torsten Reckleben e.K. ist vielmehr berechtigt, lediglich die Vorbehaltsware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Erfüllt der Kunde die fällige Forderung nicht, darf Torsten Reckleben e.K. diese Rechte nur geltend machen, wenn Torsten Reckleben e.K. den Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
§ 13 Untersuchungs- und Rügepflicht
Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist Torsten Reckleben e.K. hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel spätestens am 10. Kalendertag ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von Torsten Reckleben e.K. für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
§ 14 Sachmängel
(1) Die Ware hat die vereinbarte Beschaffenheit, wie sie insbesondere im Einzelvertrag beschrieben ist, eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, sonst die gewöhnliche Verwendung und hat die bei Ware dieser Art übliche Qualität.
(2) Sachmängelansprüche sind insbesondere ausgeschlossen bei
a) Lieferungen und Leistungen von Torsten Reckleben e.K., für welche der Kunde keine Gegenleistung schuldet;
b) nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblichen Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit;
c) Beeinträchtigungen, die darauf beruhen, dass der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter die Ware fehlerhaft gelagert, transportiert, montiert, bedient, verwendet, Änderungen bzw. Modifikationen an der Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet hat, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, soweit dies nicht von Torsten Reckleben e.K. zu vertreten ist;
d) einer Verletzung der gesetzlichen Untersuchungs- bzw. Rügeobliegenheit nach § 377 und 381 HGB;
e) Mängeln, die der Kunde bei Vertragsschluss kannte; ist dem Kunden ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Kunde Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn Torsten Reckleben e.K. den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat;
f) einer Lieferung oder Leistung in ein Gebiet außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie im Falle, dass die Ware bestimmungsgemäß in einem Gebiet außerhalb der Bundesrepublik Deutschland weiterverkauft oder genutzt werden soll, wenn die Ware gegen technische Normen, gesetzliche oder sonstige hoheitliche Bestimmungen verstößt, die im Land des Kunden oder in einem sonstigen Gebiet außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, in dem die Ware bestimmungsgemäß weiterverkauft oder genutzt werden soll, gelten und die Torsten Reckleben e.K. weder kannte noch kennen musste; Torsten Reckleben e.K. ist zur Prüfung der Besonderheiten ausländischen Rechts nicht verpflichtet.
(3) Der Kunde wird Torsten Reckleben e.K. bei der Fehleranalyse und Mangelbeseitigung unterstützen, indem der Kunde auftretende Probleme konkret beschreibt, Torsten Reckleben e.K. umfassend informiert und Torsten Reckleben e.K. die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt.
(4) Die Mangelbeseitigung erfolgt nach Wahl von Torsten Reckleben e.K. durch Beseitigung des Mangels vor Ort oder in den Geschäftsräumen von Torsten Reckleben e.K. oder durch Lieferung einer Ware, die den Mangel nicht hat. Wegen eines Mangels sind zumindest drei Nachbesserungsversuche hinzunehmen.
(5) Die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie gegebenenfalls Ausbau- und Einbaukosten trägt bzw. erstattet Torsten Reckleben e.K. nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil die Ware sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet. Soweit ein vom Kunden mitgeteilter Mangel nicht festgestellt werden kann oder Torsten Reckleben e.K., insbesondere gemäß Absatz 2 lit. c), für die Beeinträchtigung nicht verantwortlich ist, trägt der Kunde die Kosten von Torsten Reckleben e.K. nach den vereinbarten bzw. üblichen Preisen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.
(6) Bei Mängeln an von Torsten Reckleben e.K. gelieferten Gegenständen anderer Hersteller, die Torsten Reckleben e.K. aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird Torsten Reckleben e.K. nach seiner Wahl seine Mängelansprüche gegen seinen Lieferanten geltend machen oder an den Kunden abtreten. Mängelansprüche nach Maßgabe dieses § 14 gegen Torsten Reckleben e.K. bestehen im Falle der Abtretung der Mängelansprüche an den Kunden nur, soweit die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Lieferanten von Torsten Reckleben e.K. erfolglos war, ohne dass der Kunde dies zu vertreten hat, oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Mängelansprüche des Kunden gegen Torsten Reckleben e.K. gehemmt. Torsten Reckleben e.K. erstattet dem Kunden die nach den Kostengesetzen erstattungsfähigen Kosten des Rechtsstreits, soweit der Kunde und seine Prozessbevollmächtigten diese nach den Umständen für erforderlich halten durften und sie beim Lieferanten von Torsten Reckleben e.K. nicht beitreibbar sind.
(7) Die Ausschlüsse und Beschränkungen der Rechte des Kunden nach diesem § 14 gelten nicht, soweit Torsten Reckleben e.K. arglistig gehandelt oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Für Absatz 2 lit. f) bleibt es jedoch bei der dort getroffenen Regelung.
(8) Für den Umfang und die Höhe der Haftung auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines von Torsten Reckleben e.K. zu vertretenden Mangels gilt § 16 (Haftung von Torsten Reckleben e.K.).
§ 15 Rechtsmängel
(1) Torsten Reckleben e.K. gewährleistet vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelvertrag, dass der Ware in der Bundesrepublik Deutschland keine Rechte Dritter entgegenstehen. Zur Prüfung entgegenstehender gewerblicher Schutzrechte oder sonstigen geistigen Eigentums Dritter ist Torsten Reckleben e.K. nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet.
(2) Im Falle einer Lieferung in ein Gebiet außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie im Falle, dass die Ware bestimmungsgemäß in einem Gebiet außerhalb der Bundesrepublik Deutschland weiterverkauft oder genutzt werden soll, liegt ein Rechtsmangel wegen eines entgegenstehenden gewerblichen Schutzrechts oder sonstigen geistigen Eigentums Dritter nur vor, wenn Torsten Reckleben e.K. dieses bei Vertragsschluss kannte oder kennen musste. Der Kunde wird daher vor der Lieferung bzw. Nutzung im Ausland selbst die erforderlichen Schutzrechtsrecherchen durchführen.
(3) Bei Rechtsmängeln leistet Torsten Reckleben e.K. dadurch Gewähr, dass Torsten Reckleben e.K. nach Wahl von Torsten Reckleben e.K. die Ware derart abändert oder austauscht, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, die Ware aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder der Kunde durch Abschluss eines Lizenzvertrags das Nutzungsrecht verschafft.
(4) Der Kunde unterrichtet Torsten Reckleben e.K. unverzüglich schriftlich, falls Dritte Schutzrechte (z. B. Urheber-, Marken- oder Patentrechte) an der Ware geltend machen. Der Kunde ermächtigt Torsten Reckleben e.K., die Auseinandersetzung mit dem Dritten allein zu führen. Macht Torsten Reckleben e.K. von dieser Ermächtigung Gebrauch, darf der Kunde von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von Torsten Reckleben e.K. anerkennen. Torsten Reckleben e.K. wehrt dann die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten ab und stellt den Kunden von allen mit der Abwehr dieser Ansprüche verbundenen notwendigen Kosten frei, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Kunden (z.B. der vertragswidrigen Nutzung der Ware) beruhen.
(5) § 14 Absatz 2 lit. d) sowie Absätze 6, 7 und 8 gelten entsprechend.
§ 16 Haftung von Torsten Reckleben e.K.
(1) Die Haftung von Torsten Reckleben e.K. auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung oder Leistung, Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung), ist, sofern die Haftung ein Verschulden von Torsten Reckleben e.K. voraussetzt, nach Maßgabe dieses § 16 („Haftung von Torsten Reckleben e.K.“) eingeschränkt.
(2) Die Haftung von Torsten Reckleben e.K. für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht vorliegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (sog. „Kardinalpflicht“). Im Falle der Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung von Torsten Reckleben e.K. bei einfacher Fahrlässigkeit auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.Torsten Reckleben e.K. haftet bei einfacher Fahrlässigkeit jedoch höchstens in Höhe der im Einzelvertrag vereinbarten Haftungsgrenzen.
(3) Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von Torsten Reckleben e.K. auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.
(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen der Absätze 2 und 3 gelten, auch rückwirkend, in gleichem Umfang für Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen.
(5) Soweit die Pflichtverletzung von Torsten Reckleben e.K. Lieferungen und Leistungen betrifft, welche Torsten Reckleben e.K. gegenüber dem Kunden freiwillig und unentgeltlich erbringt (z.B. im Rahmen einer Schenkung, Leihe oder unentgeltlicher Geschäftsbesorgung sowie bei reinen Gefälligkeiten), ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist in diesem Fall darüber hinaus die Haftung von Torsten Reckleben e.K. für grobe Fahrlässigkeit, wenn der Kunde ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.Soweit Torsten Reckleben e.K. nach Vertragsschluss technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von Torsten Reckleben e.K. geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung für eine fahrlässige Falschauskunft bzw. -beratung.
(6) Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieses § 16 („Haftung von Torsten Reckleben e.K.“) gelten für Ansprüche auf Ersatz von vergeblichen Aufwendungen entsprechend.
(7) Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieses § 16 („Haftung von Torsten Reckleben e.K.“) gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Torsten Reckleben e.K..
(8) Die Einschränkungen dieses § 16 („Haftung von Torsten Reckleben e.K.“) gelten nicht für die Haftung von Torsten Reckleben e.K. wegen vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in Fällen der Arglist, bei Übernahme einer Garantie oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 17 Verjährung der Ansprüche des Kunden
(1) Die Verjährungsfrist beträgt
- a) für Ansprüche aus Sach- oder Rechtsmängeln auf Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung; der Rücktritt oder die Minderung sind nur wirksam, wenn sie innerhalb der Frist des b) für Sachmängel bzw. der Frist des lit. c) für Rechtsmängel erklärt werden;
- b) bei Ansprüchen aus Sachmängeln, welche nicht die Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder Minderung zum Gegenstand haben, ein Jahr;
- c) bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln, welche nicht die Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder Minderung zum Gegenstand haben, zwei Jahre; liegt der Rechtsmangel in einem Ausschließlichkeitsrecht eines Dritten, auf Grund dessen der Dritte Herausgabe oder Vernichtung der dem Kunden überlassenen Gegenstände verlangen kann, gilt jedoch die gesetzliche Verjährungsfrist;
- d) bei nicht auf Sach- oder Rechtsmängeln beruhenden Ansprüchen auf Rückzahlung der Vergütung, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre.
(2) Die Verjährung beginnt vorbehaltlich einer abweichenden einzelvertraglichen Regelung in den Fällen von Absatz 1 lit. b) und c) nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des anzuwendenden Mängelhaftungsrechts, im Falle des Absatz 1 lit. d) ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Die Nachlieferung bzw. Nachbesserung führt nicht zum Lauf einer neuen Verjährung bzw. einer Verlängerung der Verjährungsfrist, es sei denn Torsten Reckleben e.K. hat ausnahmsweise ein Anerkenntnis im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB erklärt.Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein.
(3) Abweichend vom Vorstehenden gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen
- a) bei Ansprüchen auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen aus grober Fahrlässigkeit und in den in 16 Absatz 8 genannten Fällen,
- b) bei Ansprüchen wegen eines Mangels in den Fällen des 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB und des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB,
- c) für alle anderen als die in Absatz 1 genannten Ansprüche.
§ 18 Vertraulichkeit und Datenschutz, Vertragsstrafe bei Verstößen gegen die Vertraulichkeit und den Datenschutz
(1) Der Kunde verpflichtet sich, den Inhalt der auf Grundlage dieser AGB geschlossenen Einzelverträge sowie alle im Zusammenhang mit der Vertragsverhandlung und -durchführung erlangten Informationen und Erkenntnisse, soweit sie nach dem ausdrücklichen Wunsch von Torsten Reckleben e.K. und/oder nach den Umständen des Einzelfalls erkennbar geheimhaltungsbedürftig sind, vertraulich zu behandeln und keinem Dritten gegenüber offen zu legen, es sei denn, dass dies zur Durchführung des Vertrags erforderlich sein sollte oder die Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist oder durch ein Gericht oder eine Behörde bindend angeordnet wurde. Der Kunde wird Torsten Reckleben e.K. vorab über die erzwungene Offenlegung informieren, soweit dies rechtmäßig ist, und die Offenlegung auf das notwendige Maß beschränken. Zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater, Wirtschaftsprüfer, Banken oder Versicherungen gelten nicht als Dritte. Weitergehende gesetzliche Pflichten zur Geheimhaltung bleiben unberührt.
(2) Für den Fall der schuldhaften Verletzung der Verpflichtung zur Vertraulichkeit nach Absatz 1 verpflichtet sich der Kunde, an Torsten Reckleben e.K. eine von Torsten Reckleben e.K. im Einzelfall nach billigem Ermessen zu bestimmende und im Falle des Streites über die Angemessenheit vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind durch die Vertragsstrafe nicht ausgeschlossen.
(3) Der Kunde wird die jeweils aktuell geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften beachten. Dies beinhaltet auch dem aktuellen Stand der Technik angepasste technische Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DSGVO) und die Verpflichtung der Mitarbeiter zur Wahrung der Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten (Art. 28 Abs. 3 lit. b) DSGVO).
(4) Die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit nach Absatz 1 und zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Pflichten nach Absatz 3 gelten unbefristet.Die Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe im Falle nach Absatz 2 gilt für Pflichtverletzungen während der Vertragslaufzeit und innerhalb von fünf Jahren nach Ausführung dieser AGB geschlossenen Einzelvertrags fort.
§ 19 Mitteilungen und Erklärungen
(1) Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung ist für die Wirksamkeit von Erklärungen und Mitteilungen, welche die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt, die Textform gemäß § 126b BGB (z.B. E-Mail und Telefax) ausreichend, aber auch erforderlich. Hingegen bedürfen Erklärungen, welche das Vertragsverhältnis ändern, beenden oder sonst umgestalten (z.B. Kündigungen) oder für die die vorliegenden AGB oder das Gesetz dies ausdrücklich vorschreibt, der Schriftform (§ 126 BGB), wobei eine telekommunikative Übermittlung zur Fristwahrung ausreichend ist, wenn dem Empfänger alsbald die schriftliche Erklärung im Original zugeht. Das Schriftformerfordernis nach Satz 2 gilt auch für eine Vereinbarung über den Verzicht des Schriftformerfordernisses.
(2) Eine E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als von der anderen Partei stammend, wenn die E-Mail den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthält.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Diese AGB sowie alle unter ihrer Einbeziehung geschlossenen Einzelverträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen; zwingende Regelungen des UN-Kaufrechts (insb. Art. 12, Art. 28 und Art. 89 ff. CISG) bleiben unberührt.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde, in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den unter Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Einzelverträgen der Geschäftssitz von Torsten Reckleben e.K.Für Klagen von Torsten Reckleben e.K. gegen den Kunden gilt zudem jeder weitere gesetzliche Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
(3) Die Gerichtsstandsvereinbarungen nach Absatz 2 bestimmen sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz von Torsten Reckleben e.K., soweit sich aus den vorstehenden Regelungen bzw. dem Einzelvertrag nichts anderes ergibt.
(5) Soweit der auf der Grundlage dieser AGB mit dem Kunden geschlossene Einzelvertrag Regelungslücken enthält, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Parteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Einzelvertrags vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.